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Wie sich die Vergesellschaftung in Berlin finanzieren lässt

Die Vergesellschaftungsbewegung hat jahrelang für ihre Forderung gekämpft. Nun streiten Ökonomen über ihre Finanzierung und Umsetzung. Die Gutachtenschlacht 2.0 zeigt: Vergesellschaftung ist keine Utopie mehr, sondern eine konkrete politische Option.
Justus Henze
Die Linke hat die Vergesellschaftungsfrage zur roten Linie gemacht. Bild: IMAGO / Christian Ender

Es gibt sie noch, die guten Neuigkeiten: Die ganze Republik diskutiert aktuell nicht über die nächste Asylrechtsverschärfung, sondern über die Vergesellschaftung von Vonovia und Co.

Seit der Berlin-Wahl vergeht kein Tag, an dem nicht große Medienhäuser neue Schlagzeilen oder Features zur Vergesellschaftung von Wohnraum veröffentlichen. Die Sorge vor der Vergesellschaftung ist auf Kapitalseite und bei ihren Unterstützerinnen im bürgerlichen Lager augenscheinlich groß. Zu Recht, denn seit dem deutlichen Sieg der Linkspartei bei der Berlin-Wahl ist die Umsetzung des Volksentscheids von Deutsche Wohnen und Co. enteignen (DWE), für den vor fast genau fünf Jahren die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner stimmte, ein bedeutendes Stück wahrscheinlicher geworden.

Schon im Sommer, als die Umfragewerte für die Linkspartei immer weiter stiegen, wurde Vergesellschaftung zum bundesweiten Top-Thema. Die Ankündigung der Bundesregierung, den Vergesellschaftungsambitionen der Berlinerinnen und Berliner mit einem Verbotsgesetz einen Riegel vorzuschieben, hatte offensichtlich keinen abschreckenden Effekt, sondern die Lust auf einen radikalen Schwenk in der Mietenpolitik weiter angeheizt. Die Polarisierung um die Enteignungsfrage hat der Linkspartei im Wahlkampf geholfen, was selbst Bundestagsabgeordnete der Berliner SPD gegen die Pläne ihrer Regierungsgenossen aufbrachte.

Nach der Berlin-Wahl ist die Vergesellschaftungsfrage nun der zentrale Knackpunkt für die anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Linkspartei, Grünen und der SPD. Die Linke hat die Vergesellschaftung zur roten Linie gemacht, während SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach keine Gelegenheit ausließ, um seine Ablehnung gegenüber einer Vergesellschaftung von Vonovia und Co. kundzutun – entgegen einem Parteitagsbeschluss seines Berliner Landesverbandes.

Mitten in dieser realpolitischen Zuspitzung zur Umsetzung des Volksentscheids melden sich nun immer mehr Akteure zu Wort. Aufsehenerregend sind dabei eine Reihe von Kurzanalysen und Studien aus der bürgerlichen Ökonomie, die die Finanzierung und Umsetzungswege der Vergesellschaftungspläne diskutieren. Lange haben sich weite Teile der Wirtschaftswissenschaften mit umfangreichen eigenen Analysen zur Vergesellschaftungsfrage zurückgehalten, daher sind insbesondere der Policy Brief vom gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und die neoliberale »Antwort« vom Kieler Institut für Weltwirtschaft so aufsehenerregend.

»Je konkreter die Initiative ihre Umsetzungsvorstellungen vorlegt und die Zustimmung zu Vergesellschaftung stabil bleibt oder gar wächst, desto stärker verschiebt sich die Debatte von der grundsätzlichen juristischen Machbarkeit hin zu Fragen der Finanzierung.«

Es erinnert in gewisser Weise an die »Gutachtenschlacht« um die juristische Machbarkeit der Forderungen von DWE vor dem erfolgreichen Volksentscheid in den Jahren 2019 und 2020. Nun geht es nicht mehr um die grundsätzliche juristische Machbarkeit, sondern um Finanzierungsfragen der Vergesellschaftung und Folgen für den Wohnungsmarkt. Der neueste Gutachtenstreit erfolgt zwar nach der Berlin-Wahl, hat jedoch einen anderen Startpunkt und eine wichtige Grundlage: Im September 2025 legte DWE den ersten Gesetzentwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vor und mit einer Studie zu den Finanzierungsoptionen ein paar Monate später nach.

Diese Entwürfe sind die konkreteste und elaborierteste Grundlage für die Umsetzung der Vergesellschaftung und die zentrale Grundlage für eine Vielzahl der zu besprechenden Studien. Je konkreter die Initiative ihre Umsetzungsvorstellungen vorlegt und die Zustimmung zu Vergesellschaftung stabil bleibt oder gar wächst, desto stärker verschiebt sich die Debatte von der grundsätzlichen juristischen Machbarkeit hin zu Fragen der Finanzierung. Das ist eine bemerkenswerte und erfreuliche Entwicklung in der Vergesellschaftungsdebatte und den damit verbundenen Kräfteverhältnissen.

Lässt sich Vergesellschaftung finanzieren?

Die vielbeachtete Studie von Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs, Achim Truger – allesamt renommierte Ökonomen aus dem eher links-keynesianischen Spektrum der Wirtschaftswissenschaften – prüft die Finanzierungs- und Organisationsoptionen einer Vergesellschaftung in Berlin. Sie versucht eigene Antworten auf die zwei zentralen Fragen in der Debatte zu finden: Wie lässt sich die Vergesellschaftung bezahlen? Und wie werden die Wohnungen nach dem Eigentümerwechsel verwaltet?

Bei der Frage, wie die rund 210.000 Wohnungen künftig verwaltet werden sollen, setzen sich die Ökonomen kritisch mit dem Vorschlag von DWE auseinander, dafür eine neu zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten. Das Risiko einer solchen Neugründung sehen sie im immensen Verwaltungs- und Organisationsaufwand, der zur Überforderung von Land und Verwaltung und somit zur schlechten Bewirtschaftung der Wohnungen führen kann – trotz weitreichender Übergangsfristen mit Interimsbewirtschaftung, die DWE in ihrem Gesetz vorschlägt. Stattdessen schlagen sie vor, die zu vergesellschaftenden Wohnungen den bestehenden landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (LWU) wie der WBM oder der GEWOBAG zu übertragen. Diese verwalten bereits Hunderttausende Wohnungen in Berlin, was die Integration der zu vergesellschaftenden Wohnungen effizienter ermöglichen soll.

»Die Ökonomen bestätigen: Eine Vergesellschaftung ist damit als ergänzende Maßnahme zur Entlastung des Wohnungsmarkts grundsätzlich sinnvoll und finanzierbar.«

Dies ist zwar ein erfreulich konstruktiver Vorschlag für die Umsetzungsdebatte, vernachlässigt aber mindestens drei wichtige Erkenntnisse und Argumente der Mietenbewegung und der Vergesellschaftungsdebatte: Erstens stehen die Berliner LWUs schon jetzt vielfach für mangelhafte Verwaltung in der Kritik, da sie ihre ambitionierten Neubauvorhaben größtenteils aus den Mieteinnahmen refinanzieren müssen und zunehmend mit der Bewirtschaftung der Bestände zu kämpfen haben. Immer mehr Mietende beklagen den schlechten Zustand der Wohnungen und das mangelhafte Bestandsmanagement und wehren sich dagegen.

Zweitens vernachlässigt die Studie die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Demokratisierung der Bewirtschaftung, die eine Vergesellschaftung gemäß Art. 15 GG von einer Verstaatlichung unterscheidet, und drittens bringt die Überführung der Wohnungen in die kommunale Wohnungswirtschaft unionsrechtliche Probleme mit sich, die von Dullien und Co. nicht angemessen beantwortet werden und somit neue rechtliche Unsicherheiten im Vergleich zum Gesetzesentwurf der Initiative.

Neben diesen Differenzen sind jedoch die Ausführungen zur Finanzierung und fiskalischen Tragfähigkeit der Entschädigungszahlungen produktiv. Auf Basis der Einschätzungen der Expertenkommission des Berliner Senats zu einer Entschädigung unter dem Marktwert errechnen sie eine Entschädigungshöhe von ca. 13,5 Milliarden Euro und schlagen eine Refinanzierung per Kreditaufnahme vor. Das bedeutet, dass das Land Berlin Schulden aufnimmt und diese als Eigenkapital den kommunalen Wohnungsunternehmen wie der HOWOGE oder GEWOBAG zur Verfügung stellt.

Diese nehmen darauf aufbauend Fremdkapital am Finanzmarkt auf, um die Entschädigung der Alteigentümer direkt zu finanzieren. Da dies über sogenannte Transaktionskredite erfolgt und das Land Berlin dafür einen direkten Gegenwert erhält, lässt sich das Modell abseits der Schuldenbremse organisieren. Die Grundidee ähnelt dabei der Finanzierung eines Immobilienkaufs durch einen Privathaushalt.

Auch dieser Vorschlag weicht von den Vorschlägen von DWE ab und verdeutlicht, dass den IMK-Ökonomen eher eine klassische Verstaatlichung und eine Ausweitung der bestehenden staatlichen Wohnungswirtschaft vorschwebt als eine umfassende Vergesellschaftung. Trotzdem ist die zentrale Stoßrichtung der Studie hilfreich. Die Ökonomen bestätigen: Eine Vergesellschaftung ist damit als ergänzende Maßnahme zur Entlastung des Wohnungsmarkts grundsätzlich sinnvoll und finanzierbar. Oder wie die Autoren selbst schreiben: »Die Überführung der Wohnungsbestände in öffentliches bzw. gemeinnütziges Eigentum ist unter den hier angenommenen Parameterwerten wirtschaftlich und fiskalisch ohne Landeszuschüsse tragfähig.«

»Trotz aller Freude über Fortschritte und Siege bleibt es weiterhin Aufgabe der sozialistischen Bewegung, für den spezifischen Charakter von Vergesellschaftung zu streiten.«

Solche Aussagen sind für die politische Auseinandersetzung mehr als hilfreich. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Vorschläge von gewerkschafts- und teils SPD-nahen Ökonomen auch in den Koalitionsverhandlungen in Berlin wieder auftauchen. Es ist auch ein Erfolg für die Vergesellschaftungsbewegung, dass renommierte IMK-Ökonomen wie Sebastian Dullien sowie einer der sogenannten Wirtschaftsweisen wie Achim Truger nun für die Vergesellschaftung argumentieren. Und es ist gewiss kein Zufall, dass sich zuletzt mit der IG BAU auch die erste DGB-Gewerkschaft auf Bundesebene für die Vergesellschaftung ausgesprochen hat. Das Vergesellschaftungslager wächst und damit der Debattenraum und die institutionelle Basis für die Umsetzung sozialistischer Politik.

Und was sagen die Neoliberalen?

Es ist wenig überraschend, dass die Antwort der Gegenseite nicht lange auf sich warten ließ. Eine Woche nach den Gewerkschaftsökonomen veröffentlichte ein Autorenkreis rund um den Milei-Sympathisanten Stefan Kooths vom ultraliberalen Kieler Institut für Weltwirtschaft ein Gutachten, das die Argumente der Vergesellschaftungsgegner stützen soll. Die Kieler kommen wenig überraschend zu dem Ergebnis, dass mehr Regulierung bei angespannten Wohnungsmärkten mittelfristig eher schadet als nützt, warnen vor hohen Entschädigungszahlungen von 40 Milliarden Euro und argumentieren für Neubau statt Enteignung, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. So weit, so bekannt.

Doch sowohl dieses Gutachten als auch andere produktive Beiträge – etwa der neue Geldbrief vom Dezernat Zukunft mit einer plausiblen Szenarienrechnung zum Zusammenhang von Entschädigungshöhe und Stabilisierungspotenzial der Mieten – zeigen eine klare politische Entwicklung: Die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen und damit eine sozialistische Reform als Alternative zum Status quo des kapitalistischen Wohnungsmarktes ist eine reale und plausible Alternative geworden.

Am Vorabend der Koalitionsverhandlungen setzen sich immer mehr Akteure mit dem konkreten Wie der Vergesellschaftung auseinander. Damit ist ein politisches Umfeld in der Wohnungsfrage entstanden, in dem sich die jahrelange Arbeit von DWE, der Vergesellschaftungsbewegung und Akteuren aus Partei, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zunehmend bezahlt macht. Die Gutachtenschlacht 2.0 ist eine, die ebenfalls wieder zu gewinnen ist.

»Die polarisierte Auseinandersetzung um Vergesellschaftung ist noch lange nicht vorbei, sondern tritt nach dem Wahlsieg der Linkspartei in eine qualitativ neue Phase ein.«

Trotz aller Freude über Fortschritte und Siege bleibt es weiterhin Aufgabe der sozialistischen Bewegung, für den spezifischen Charakter von Vergesellschaftung zu streiten und darauf hinzuweisen, dass der Wille der Berlinerinnen und Berliner eben keine reine Verstaatlichung oder ein ambitionierter Ankauf von Wohnraum ist, sondern eine weitergehende Transformation von Eigentumsverhältnissen und Wirtschaftsweise. Die polarisierte Auseinandersetzung um Vergesellschaftung ist noch lange nicht vorbei, sondern tritt nach dem Wahlsieg der Linkspartei in eine qualitativ neue Phase ein.

Nun gilt es, sie mutig auf den verschiedenen gesellschaftlichen Feldern der parlamentarischen Politik, der Wissensproduktion und der weiteren Organisierung von Mieterinnen und Mietern zu führen. Weder Linkspartei noch DWE brauchen Angst vor Polarisierung und Schmutzkampagnen zu haben und noch viel weniger dürfen sie auf halbgare Kompromisse einschwenken. Denn wir kämpfen für etwas, für das wir breite gesellschaftliche Mehrheiten hinter uns haben: für unsere Wohnungen in demokratischem Gemeineigentum – damit Berlin unser Zuhause bleibt.

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