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Sterben für SACEUR?

Darf ein Staat Kriegsdienst von seinen Bürgern verlangen, wenn er nicht alles für den Frieden unternimmt – und nicht einmal über das Oberkommando über seine eigenen Streitkräfte verfügt? Die angebahnte Rückkehr zur Wehrpflicht wirft Fragen auf.
IMAGO / Bernd Elmenthaler

Anfang Dezember 2025 gelang es der Regierung Merz/Klingbeil, angeführt von ihrem populärsten Minister, einem Sozialdemokraten, unter Berufung auf Putin und seine kriegerischen Absichten – so sehr anders als die friedlichen Absichten von Bush, Obama, Biden und Trump – ein »Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes« verabschieden zu lassen. Das Gesetz ermöglicht es, mangels Freiwilligen die Wehrpflicht wiederzubeleben.

Ein Vierteljahr später kam es zu einer scharfen öffentlichen Kontroverse über die im Gesetz vorgesehene Genehmigungspflicht von Auslandsreisen wehrfähiger junger Männer (Paragraf 3, Absatz 2: »Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen«). Offenbar hatte kein Abgeordneter, auch nicht von der Opposition, den Gesetzentwurf im Eifer des Gefechts wirklich gelesen; eine Diskussion der neuen Genehmigungspflicht hatte es im Bundestag nicht gegeben; tatsächlich wurde der betreffende Paragraph in den Debatten nicht ein einziges Mal erwähnt. Erschrocken über die allgemeine Empörung setzte der Verteidigungsminister die gesetzliche Genehmigungspflicht im April 2026 durch Verwaltungsvorschrift außer Kraft.

Unabhängig davon war damit die Frage erneut aktuell geworden, ob und mit welcher Begründung ein demokratischer Staat von einigen ausgewählten Bürgern zugunsten aller verlangen kann, auf seinen Befehl hin zu töten und zu sterben. (Dass im Krieg getötet und gestorben wird, wird gerne umgangssprachlich hinter Euphemismen wie »an der Waffe dienen« versteckt; auch dass nicht nur sterben Menschen nicht guttut, sondern auch töten.) Töten und Sterben berühren den harten metaphysischen Kern der Existenz des Menschen; Staaten dagegen, zumal moderne, sind säkulare, moralisch prekäre und irrtumsgefährdete Gebilde von Menschenhand. Soll, kann es ihnen erlaubt sein, von ihnen für alle in Beschlag genommene Bürger zur Not auch gegen ihren Willen zu zwingen, sich als Mittel zu einem wie auch immer bestimmten Kriegszweck einsetzen und aufbrauchen zu lassen?

»Eine deutsche ›Befehlsverweigerung‹ gegenüber dem NATO-Oberkommando etwa könnte die Bundeswehr sich nicht leisten.«

Nur in wenigen demokratischen Staaten wird diese Frage heute noch uneingeschränkt bejaht. Ähnlich wie die Todesstrafe empfinden moderne Gesellschaften staatlich erzwungenes Heldentum auf dem Schlachtfeld als nicht ganz geheuer, weshalb sie sich und ihren Bürgern einen letzten befreienden Ausweg aus ihm offenlassen. In Deutschland, wo 1949 die Nazi-Diktatur mit 15.000 bis 20.000 hingerichteten »Deserteuren« noch in frischer Erinnerung war, heißt es deshalb in Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.« 

Ob allerdings jemandes Gewissen der staatlichen Erzwingung eines bewaffneten »Kriegsdienstes« tatsächlich im Wege steht, wird nicht durch den potentiellen Krieger selber entschieden (eine Wehrpflicht für Frauen gibt es in Deutschland nicht, und ihre Einführung ist trotz eines ausgeprägten militärischen Personalmangels nicht vorgesehen und wird auch nicht gefordert, selbst von den Grünen nicht). Das übernehmen zuständige Staatsorgane (etwa »Prüfungsausschüsse«), denen gegenüber der Rekrut die »Gewissensgründe« überzeugend darlegen muss, die ihm das Töten von Menschen unmöglich machen.

Wenn politische Gründe nicht zählen

Was aber sind »Gewissensgründe«? In den späten 1960ern musste man, um als »Verweigerer« anerkannt zu werden, vor einem Prüfungsausschuss auf Befragen beispielsweise erklären, dass man einen sowjetischen Soldaten auch dann nicht würde erschießen können, wenn er gerade dabei sei, die eigene Mutter zu vergewaltigen. Sogenannte »politische« Argumente galten ausdrücklich nicht. 

Wer, wie der Verfasser, als vorzeitig politisierter Teenager beabsichtigte, dem Ausschuss dazulegen, dass er den vergewaltigenden Sowjet-Soldaten, wenn es sein müsste, selbstverständlich erschießen würde, aber unmöglich in der Armee eines Staates dienen könne, der Anspruch auf das Territorium eines anderen Staates erhob – nämlich auf Westpolen vor der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch die Regierung Brandt – musste damit rechnen, »eingezogen« zu werden, allein schon wegen Frechheit. So mussten im vorliegenden Fall mithilfe erfahrener Unterstützer andere Wege um den Wehrdienst herum gefunden werden und wurden es. Befriedigend war diese Lösung aber nicht. 

Auch heute zählen politische Gründe nicht. Wer als Deutscher nicht in einer Armee Befehle entgegennehmen will, die nicht der von ihm abwählbaren Regierung seines Landes untersteht, sondern dem US-amerikanischen SACEUR (dem Supreme Allied Commander Europe), muss trotzdem »Kriegsdienst« leisten. Ebenso wenig als Entschuldigung zugelassen ist der Umstand, dass die derzeit ins Werk gesetzte Reaktivierung der Wehrpflicht auf eine Anweisung der NATO an Deutschland zurückgeht, seine Armee kurzfristig, zur Verhinderung einer bevorstehenden russischen Invasion Nordeuropas, bis Mitte der 2030er Jahre von 180.000 auf 260.000 Soldaten plus 200.000 Reservisten zu vergrößern. 

»Noch grundsätzlicher ließe sich fragen, was ein Staat seinen Bürgern, die auf seinen Befehl hin ihr Leben lassen sollen, an Bemühungen schuldet, den Krieg, dem sie zum Opfer fallen könnten, gar nicht erst stattfinden zu lassen.«

Damit wird Deutschland, so kürzlich voll Vorfreude der für ihren Aufbau zuständige Verteidigungsminister, zur bei weitem größten konventionellen Macht in Europa – nicht unbedingt, weil es dies brauchte, sondern, unter anderem, weil es sich als Nicht-Nuklearmacht mehr konventionelle Streitkräfte leisten kann als Frankreich, dessen Militärhaushalt zu einem erheblichen Teil für seine Atomwaffe draufgeht, weshalb es für seine Verteidigung on the ground als Ergänzung für seinen – bald: seine – Flugzeugträger auf deutsche Bodentruppen angewiesen ist. 

Ebenso unerheblich für die Legitimität einer Erneuerung der Wehrpflicht soll aus Sicht der Bundesregierung sein, dass die Bundeswehr außerhalb der Kommandostruktur der NATO nur bedingt einsatzfähig wäre, da die von dieser geforderten »Fähigkeiten« nicht notwendig zur Verteidigung des deutschen Territoriums geeignet sind. Eine deutsche »Befehlsverweigerung« gegenüber dem NATO-Oberkommando etwa könnte die Bundeswehr sich nicht leisten, wenn ihr als Vergeltung der Zugang zu einem die amerikanischen Streitkräfte und ihre Hilfstruppen unterstützenden Satellitensystem, etwa dem des Milliardärs Musk, versperrt werde könnte. 

Ebenfalls nach heutiger Rechtslage unerheblich für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wäre die Möglichkeit, dass ein alliiertes Oberkommando besonders riskante Operationen im Bodenkrieg bevorzugt der deutschen Armee übertragen könnte, mit einem überproportionalen Anfall toter deutscher Infanteristen. Dasselbe gilt für dem Umstand, dass bei zunehmenden internationalen Spannungen ein besonders russophobes NATO-Land wie Lettland durch Duldung von Übergriffen gegen seine russischstämmige Bevölkerung Zwischenfälle mit Russland provozieren könnte, in deren Folge deutsche Einheiten durch NATO-Beschluss angewiesen werden könnten, etwa in Gestalt der in Litauen stationierten Panzerbrigade 45 in militärische Auseinandersetzungen mit russischen Einheiten einzugreifen.

Staatliche Friedenspflicht

Noch grundsätzlicher ließe sich fragen, was ein Staat seinen Bürgern, die auf seinen Befehl hin ihr Leben lassen sollen, an Bemühungen schuldet, den Krieg, dem sie zum Opfer fallen könnten, gar nicht erst stattfinden zu lassen. Hier könnten gegenseitige Pflichten von Staaten aus dem Völkerrecht ins Spiel kommen, die man auch, zumal in Demokratien, als Pflichten gegenüber ihren Bürgern lesen könnte. Kann ein Staat einen moralischen Anspruch darauf erheben, dass von ihm ausgewählte Bürger auf seinen Befehl hin bereit sind zu sterben oder sich lebenslang verstümmeln zu lassen, wenn er nicht vorher alles getan hat, um ihnen dies zu ersparen? Zu denken wäre hier beispielsweise an Artikel 33 (1) der Charta der Vereinten Nationen:

»Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl.«

Deutschland war bekanntlich an den Verhandlungen, oder besser: Nicht- und Scheinverhandlungen, zwischen Russland und den USA über die Ukraine im Winter 2021 nicht beteiligt, nicht einmal auf dem Umweg über die NATO oder die EU, und über die schon gar nicht. Für den »Westen« sprach allein Biden, oder sprach nicht. In einem so schwerwiegenden Fall könnte argumentiert werden, dass ein Staat, der sich so wenig wie der Deutsche darum kümmert oder kümmern darf, ob andere aus seinem Frieden seinen Krieg machen, keinen Anspruch darauf haben kann, dass seine Bürger, wenn es zum Krieg kommt, von ihm ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen lassen. Dasselbe könnte gelten, wenn ein Staat, der von seinen Bürgern Loyalität auf Leben und Tod verlangt, sein Militär statt auf die Verteidigung seines Territoriums auf die Eroberung des Territoriums eines anderen Staates hin ausgerüstet hat, etwa mit Panzern statt mit panzerbrechenden Kanonen, bei Verwechselung von Verteidigungs- mit Angriffsfähigkeit. 

»Es gibt wohl kaum ein anderes Land, in dem so wenig an strategischer Diskussion über nationale Interessen und nationale Sicherheit stattfindet wie hier.«

In Deutschland könnte für die Frage der Legitimität einer Wehrpflicht des Weiteren auch der Umstand ins Gewicht fallen, dass es wohl kaum ein anderes Land gibt, in dem so wenig an strategischer Diskussion über nationale Interessen und nationale Sicherheit stattfindet wie hier. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist das deutsche Militär und sind die deutschen »Verteidigungspolitiker« nicht deutsch, sondern atlantisch orientiert, mit gelegentlichen gaullistischen Ausbruchsversuchen, die aber immer frühzeitig beendet wurden. Dass es zwischendurch zwei Jahrzehnte der »Entspannung« gab, lag auch daran, dass damals Teile des außenpolitischen Establishments der Vereinigten Staaten nach der Niederlage im Vietnam-Krieg ein Interesse an einer Stabilisierung ihrer westeuropäischen Einflusszone hatten. 

Heute, spätestens seit Übernahme der US-Außenpolitik durch die Neocons Mitte der 1990er Jahre, sind Abrüstung, Rüstungskontrollen und vertrauensbildende Maßnahmen im Rahmen internationaler Organisationen wie der OSZE (der mittlerweile obsolet gewordenen Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) in Vergessenheit geraten – oder besser: können in guter Gesellschaft nicht in Erinnerung gerufen werden, ohne dass man Gefahr läuft, aus dieser verstoßen zu werden. Nach in Deutschland heute herrschender Meinung verlangt Frieden Vorbereitung auf Krieg; anders als in Zeiten, als Russland noch als Sowjetunion unterwegs war, kennt die deutsche Politik keine Alternative zu »Kriegstüchtigkeit« mehr. (Im Kalten Krieg warb die Bundeswehr mit Slogans wie »Wir produzieren Frieden« für sich; zu nah dran war man noch an der Massenschlächterei des Zweiten Weltkriegs: 27 Millionen Tote in Russland, davon 11 Millionen Soldaten; 9 Millionen Tote in Deutschland, davon 5 Millionen Soldaten). 

Wer Diplomatie verlangt statt Raketen, und trotz eindringlicher Mahnung dabei bleibt, läuft Gefahr, als »Putin-Versteher« aus der Gemeinschaft der Recht- und Billigdenkenden ausgeschieden zu werden. Wenn es aber um Leben und Tod geht, um Töten und Sterben als Bürgerpflicht, müsste man dann nicht mindestens erwarten, dass ein demokratischer Staat sich die Entscheidung zwischen Krieg und Frieden, zwischen Auf- und Abrüstung nicht von außen vorgeben lässt, sondern sich zum Selberdenken ertüchtigt, als Mindestvoraussetzung dafür, gegebenenfalls von seinen jungen Männern Blutopfer verlangen zu können? Wie werden Staat und Gesellschaft in Deutschland reagieren, wenn Argumente dieser Art in künftigen Kampagnen gegen die neue Wehrpflicht und die Politik der Kriegsvorbereitung allgemein eine prominente Rolle spielen würden?

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